Durch die Umstellung auf ein “Zweikanalsystem” kann eine Gebühr nicht grundsätzlich erhöht werden. Die Gemeinde hat eine neues Umlagesystem geschaffen, das eine gerechtere Verteilung sicherstellt.
Die Gemeinde kann dadurch nicht insgesamt einen höheren Gebührenbetrag vom Bürger verlangen.
Falls die Gemeinde von Ihnen aus “gutem Grund” einen Umbau auf ein Zweikanalsystem verlangt, so müssen Sie dem wahrscheinlich folgen. Sie sollten sich den “guten Grund” aus meiner Ansicht auf jeden Fall erläutern lassen. Sie werden dann die Folgekosten für den Umbau auf Ihrem Grundstück wahrscheinlich selbst tragen müssen (es kommt darauf an, was Ihre Gemeinde vorgibt). Mein Rat: falls Ihr gesunder Menschenverstand die Argumente der Gemeinde versteht, akzeptieren Sie die Forderungen. Falls nicht, suchen Sie neutralen Rat.