Schutz vor Starkregen | Bodenfeuchtigkeit
Schadensursache
Bodenfeuchtigkeit und nichtstauendes Sickerwasser ist Wasser, das keinen hydrostatischen Druck ausübt. Im Zusammenhang mit dem Objektschutz ist neben dem nichtstauenden Sickerwasser insbesondere das Kapillarwasser als ein Teil der Bodenfeuchtigkeit relevant. Nichtstauendes Sickerwasser infiltriert nach Niederschlägen in wasserdurchlässige Bodenschichten. Bei fehlender Kellerabdichtung kann Sickerwasser in die Kellerwände eindringen und Feuchtigkeitsschäden wie eine Durchnässung der Kellerwand und Schimmelbildung verursachen. Kapillarwasser besitzt die Eigenschaft, in den Poren des Bodens und in einer Mauerwerkswand entgegen der Schwerkraft hochzusteigen. Dies führt nicht nur zu einer Vernässung der Wand, es kommt teilweise auch zu oberflächennahen Materialzerstörungen, da es meist im Boden oder im Baustoff vorhandene Salze mitführt.
Schutzmaßnahmen
Die Maßnahmen zur Verhinderung des Wassereintritts und -transportes von Sicker- und Kapillarwasser in ein Gebäude sind für Neu- und Bestandsbauten unterschiedlich.
Grundsätzlich können aber die bei Neubau aufgeführten Maßnahmen auch bei Bestandsbauten Anwendung finden, allerdings nur unter einem erheblich größeren finanziellen und technischen Aufwand. Daher ist es wichtig, bei Neubauvorhaben rechtzeitig vor Baubeginn die Maßnahmen bei der Planung zu berücksichtigen.
Maßnahme in Abhängigkeit des Bodens und des Wasseranfalls
|
Art des Bodens
|
Wasseranfall
|
Maßnahme | ||
|
stark durchlässiger Boden, etwa Kies und Sand
|
Bodenfeuchtigkeit, nichtstauendes Sickerwasser |
Abdichtung gegen nichtstauendes Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit erforderlich. Eine Dränung ist nicht erforderlich.
|
||
|
schwach durchlässiger Boden, etwa Ton, Schluff
|
Bodenfeuchtigkeit, nicht- stauendes bzw. zeitweise aufgestautes Sickerwasser
|
Möglichkeit 1 Abdichtung gegen nichtstauendes Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit, zusätzlich Dränung erforderlich. |
Möglichkeit 2
Abdichtung erforderlich. |
|
|
beliebig
|
Grundwasser
|
Dränung nicht wirksam, Abdichtung gegen drückendes Wasser erforderlich.
|
||
Neubau
Als Schutzmaßnahmen gegen Bodenfeuchtigkeit und nichtstauendes Sickerwasser sind bei einem Neubau Abdichtung und Dränung relevant. Welche dieser Maßnahmen umgesetzt werden sollten, hängt von der Art des Bodens und dem zu erwartenden Wasseranfall ab (siehe DIN 4095 [4]).
Abdichtung
Abdichtungen schützen alle Bauwerke, die im Erdreich gebaut werden, insbesondere den Keller, vor eindringender Feuchtigkeit. Grundsätzlich werden horizontale und vertikale Abdichtungen unterschieden (siehe Abbildung).
Horizontale Abdichtungen verhindern, dass die in ein Bauteil eingedrungene Feuchtigkeit hochsteigt. Nach DIN 18195-4 [7] sind hierzu Bitumen-Dachbahnen mit Rohfilzeinlage, Bitumen- oder Kunststoff-Dichtungsbahnen zu verwenden. Vertikale Abdichtungen verhindern, dass Feuchtigkeit seitlich in ein Gebäude eindringt. Für Vertikalabdichtungen sieht die DIN 18195-4 [7] verschiedene Ausführungsvarianten auf Bitumen- oder Kunststoffbasis vor. Welche Abdichtungsvariante anzuwenden ist, hängt u.a. von der Geländeneigung, der Versickerungsfähigkeit des Bodens und der Höhenlage des Kellers ab. Wichtig bei der Ausführung ist insbesondere, dass die vertikale Abdichtung bis ca. 30 cm oberhalb der Geländeoberkante ausgeführt wird und mindestens eine Horizontalabdichtung enthält, die ein Aufsteigen von Kapillarwasser verhindert.
Rundum geschützt sind Sie, wenn Sie Ihr Gebäude nach den Richtlinien des Lünener Entwässerungspasses errichten lassen. Fragen Sie uns und nutzen Sie unsere Erfahrung.

