Für Hausbesitzer und Bauherren

Sparen | Schmutzwassergebühr sparen

Reduzierung des Verbrauchs durch wassersparende Haushaltsgegenstände

Beispielhaft sei auf folgende Wassersparmöglichkeiten hingewiesen:

  • wassersparende Auslaufarmaturen bei Waschbecken, Sitzwaschbecken, Küchenspülen sowie bei Duschwannen in Verbindung mit geeigneten Brausen
  • wassersparende Körperformbadewannen
  • wassersparende Klosettanlagen mit deutlich weniger als 6 I Spülwasservolumen (4 I bis 4,5 I) oder Verwendung von verringertem Spülwasservolumen für die Urinausspülung durch Unterbrechung der Ausspülung oder durch Zwei-Mengen-Spüleinrichtung (6 I bzw. 3 I)
  • Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen mit geringem Wasser- und Energieverbrauch

Reduzierung der Einleitung in die Kanalisation durch Verbrauch des Trinkwassers auf dem Grundstück (etwa für Gartenbewässerung)

Die Summe der auf dem Grundstück verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermenge ist innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Veranlagungsbescheides geltend zu machen. Die Wassermenge ist entweder durch Messung (Zwischenschaltung einer Wasseruhr) nachzuweisen oder aufgrund von Erfahrungswerten glaubhaft zu machen. Die Wassermenge kann von der Schmutzwassergebühr abgezogen werden, jedoch sind Wassermengen bis zu 20 m3/Jahr ausgeschlossen.

Nutzung des Dachwassers für weitere Zwecke

Verbrauchen Sie weniger Trinkwasser, weil Sie beispielsweise den Garten statt mit Trinkwasser mit Regenwasser bewässern, sparen Sie Frischwassergebühren und damit auch Schmutzwassergebühren. Gleichzeitig leiten Sie dann das Regenwasser nicht in den Kanal ein. Weil sich die Regenwassergebühr auf die Quadratmeter an befestigter Fläche bezieht, die an das Kanalnetz angeschlossen sind, sparen Sie zusätzlich Regenwassergebühr für die befestigten Flächen, die nicht an das Kanalnetz angeschlossen sind.