Wartung und Kontrolle | Zustand von Anlagen
Schmutzwasser fällt im Allgemeinen dann an, wenn Trinkwasser gebraucht beziehungsweise verunreinigt wird. Über die Grundstücksentwässerungsleitungen gelangt es dann in der Regel in die öffentliche Kanalisation. Für eine umweltgerechte Entsorgung des Abwassers sorgen jedoch nur intakte Grundstücksentwässerungsleitungen, defekte Anlagen führen zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers.
Undichte Leitungen sind ein Straftatbestand
Undichte Grundleitungen stellen deshalb eine Gefahr für die Umwelt dar. Sie erfüllen unter bestimmten Voraussetzungen den Tatbestand einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (Gewässerverunreinigung), der entsprechend strafrechtlich verfolgt wird. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung des Schadstoffeintrags in die Gewässer haben hohe Priorität. In diesem Zusammenhang kommt auch der Dichtheit der Abwasseranlagen, insbesondere der Grundstücksentwässerungsleitungen, große Bedeutung zu. Ausschlaggebend für eine ordnungsgemäße Verlegung der Grundleitungen und Anschlusskanäle sind die DIN 1986 und die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.
Dichtheitsprüfung ist Pflicht
Als Hauseigentümer sind Sie deshalb gesetzlich verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung Ihrer Anlagen durchzuführen. Mehr darüber erfahren Sie hier.








