Für Hausbesitzer und Bauherren
Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung ist Pflicht
Das Landeswassergesetz § 61a für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet Sie und uns vom SAL gemeinsam, die Dichtheit Ihrer Entwässerungsanlage sicherzustellen: Sie als verantwortlichen Eigentümer und uns vom SAL als öffentlichen Kanalnetzbetreiber ohne finanzielles Eigeninteresse.
Mit klaren Vorgaben: Bis zum 31. Dezember 2015 müssen Sie sämtliche Abwasserleitungen Ihres Grundstückes auf Dichtheit prüfen lassen. Sonst droht Ihnen eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen
Die im Landeswassergesetz festgelegten Forderungen sind sinnvoll – aber mit dem Zitieren von Paragrafen und dem Verhängen von Bußgeldern ist es allein nicht getan. Wir sind uns bewusst, dass es für Sie als Hausbesitzer nicht ohne Weiteres möglich ist, dieser Forderung auch gerecht zu werden. "Was genau soll ich tun?" – diese Frage hören wir oft. In unserem Zertifizierungsportal erfahren Sie alles Wichtige rund um die Zertifizierung Ihres Grundstücks – die Dichtheitsprüfung. Schritt für Schritt zeigen wir Ihnen den Weg. Und stellen Ihnen außerdem unsere Zertifizierungsexperten vom SAL als Ansprechpartner an die Seite.
Noch besser geschützt: Mit dem Lünener Entwässerungspass
Dichtheit ist nicht alles, denn die Dichtheitsprüfung legt ihr Augenmerk nicht auf den Objektschutz. Schäden durch Überschwemmungen oder Zerstörung der Bausubstanz beugen Sie mit dem preisgekrönten Lünener Entwässerungspass vor. Dieser bietet Ihnen hier in Lünen noch mehr Schutz für Ihr Eigenheim und zusätzliche Vorteile.