Öffentlich und privat – zwei Seiten, ein Ziel

- Das öffentliche Abwassernetz übernimmt das Abwasser an der Einleitungsstelle am öffentlichen Kanal (Stutzen am öffentlichen Kanal) und transportiert es zur Kläranlage. Dafür zahlen Sie Abwassergebühren. Für die Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Entwässerungswege ist in Lünen der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen (SAL) zuständig.
- Das private Abwassernetz, jener Teil der Abwasserentsorgung, der sich direkt auf Ihrem Grundstück und zum Teil im öffentlichen Bereich befindet, ist Ihre private Grundstücksentwässerungsanlage. Die private Grundstücksentwässerungsanlage sammelt das auf dem Grundstück anfallende Abwasser und leitet es der öffentlichen Kanalisation zu – die private Grundstücksentwässerungsanlage reicht bis zum Anschlussstutzen an den öffentlichen Kanal. Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes ist derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet, deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu überwachen. Das WHG gilt uneingeschränkt für alle Bundesländer, auch für Nordrhein-Westfalen. Das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz und die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vom 17.10.2013 konkretisieren die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes an die Betreiber privater Abwasseranlagen.
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