SAL – Die Abwasserberater

Zustands- und Funktionsprüfung bei Bestandsgebäuden

Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer für die Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen ist das WHG - Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Danach müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Dazu gehört auch die Pflicht, diese Anlagen nach den Regeln der Technik (DIN 1986-30 und die DIN EN 1610) auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Dabei wird ein Kamerasystem in die Rohrleitungen eingeführt, welche diese von innen begutachtet. Erfüllen die Abwasserleitungen die technischen Anforderungen nicht, so sind die dafür erforderlichen Maßnahmen (Sanierungen) innerhalb angemessener Fristen durchzuführen (§ 60 WHG).
In NRW hat der Gesetzesgeber mit der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) Regeln für die Durchführung solchen Prüfungen aufgestellt. Die Anforderungen, die an die Sachkunde für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen zu stellen sind, werden im Teil 2, Kapitel 2 der Selbstüberwachungs-verordnung Abwasser (SüwVO Abw) vorgegeben. Demnach dürfen diese Prüfungen nur durch anerkannte Sachkundige durchgeführt werden. Eine Übersicht über die derzeit zugelassenen Sachkundigen finden Sie auf der Sachkundeliste des Landes NRW.

Vorgehensweise in Lünen

Der SAL vertritt die Meinung, dass die Prüfung auf den einzelnen Grundstücken in der Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer liegt. Jeder Grundstückseigentümer muss eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Zustand- und Funktionsprüfung erforderlich ist oder nicht. Wir raten jedoch dazu, regelmäßig, alle 20-30 Jahre einmal eine solche Prüfung durchzuführen zu lassen. Oftmals werden dabei Schäden oder Mängel festgestellt, welche zu Gebäudevernässungen, schlechterer Abflussfähigkeit innerhalb der Rohre durch Ablagerungen oder Wurzeleinwuchs, Rattenbefall oder auch Oberflächenabsackungen durch eindringendes Erdreich führen. Erkennt man diese Schäden frühzeitig, können größere Schäden und damit verbundene Kosten meist vermieden werden. Auch im Sinne der Überflutungssicherheit des Grundstückes ist der ordnungsgemäße und ungehinderte Abfluss des Abwassers in den Abwasserleitungen wichtig.

Vor der Prüfung

Wenn Sie planen eine solche Prüfung durchführen zu lassen, bietet der SAL im Vorfeld eine kostenlose Beratung dazu an. Hier erhalten Sie wichtige Hinweise zur Durchführung, der späteren Auswertung der Inspektion sowie dem sinnvollen Umfang der Prüfung. Wichtig: Nehmen Sie sich bei der Wahl der Prüfungsfirma vor unseriösen Firmen, den sogenannten Kanalhaien, in Acht. Lesen sie dazu diesen Bericht: Vorsicht Kanalhaie - Schützen sie sich vor betrügerischen Firmen 

Nach der Prüfung

Ist die Prüfung durchgeführt und Ihnen liegt ein vollständiger Bericht des Sachkundigen über Ihre Zustands- und Funktionsprüfung vor, dann bietet Ihnen der SAL eine kostenlose Auswertung inkl. Beratung zu den festgestellten Mängeln und/oder Schäden an. Nutzen Sie diesen Service, bevor Sie sich voreilig zu Sanierungsmaßnahmen entschließen. Der SAL kann dabei wichtige Tipps liefern und Sie Sinne des Verbraucherschutzes vor überteuerten oder überflüssigen Investitionen schützen. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch beim SAL.