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Gewerbliches und industrielles Abwasser
Wir unterstützen und beraten Betriebe aus Lünen
Neben dem überwiegend im Stadtgebiet anfallenden häuslichen Abwasser entsteht in Lünen auch Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben. Dazu gehören zum Beispiel Kfz-Werkstätten, chemische Reinigungen, metallverarbeitende Betriebe, Zahnarztpraxen und andere Unternehmen.
Dieses Abwasser kann Inhaltsstoffe enthalten, die für Umwelt und Gewässer besonders kritisch sind – etwa Schwermetalle oder Halogenverbindungen. Solche Stoffe lassen sich in einer Kläranlage oft nicht oder nur unzureichend abbauen. Gelangen sie ungefiltert in die Oberflächengewässer, können sie dort Schäden verursachen.
Um unsere Gewässer und die Umwelt zu schützen, schreibt der Gesetzgeber daher in der Abwasserverordnung (AbwV) klare Anforderungen an die Einleitung von gewerblichem und industriellem Abwasser in die Kanalisation vor.
Darüber hinaus hat der SAL zum Schutz der städtischen Kanalisation und der Kläranlage in seiner Entwässerungssatzung Grenzwerte für das Einleiten von Abwasser in die Kanalisation festgelegt. Werden diese Grenzwerte überschritten, darf das Abwasser nicht ohne eine entsprechende Vorbehandlung in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. In solchen Fällen ist vor der Einleitung eine geeignete Vorbehandlung erforderlich.

Genehmigungspflicht für gewerbliche Abwassereinleitungen
Gewerbliche Abwassereinleitungen – einschließlich der dafür notwendigen Vorbehandlungsanlagen – unterliegen grundsätzlich der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht.
Das bedeutet: Betriebe, die vorbehandlungsfähiges Abwasser in die Kanalisation einleiten, müssen einen Antrag auf Genehmigung gemäß Abwasserverordnung stellen.
Zuständig für diesen Antrag ist der Kreis Unna – Abteilung Mobilität, Natur und Umwelt: Herr Matthias Sölter.Telefonisch unter 02303 27 – 1772 oder per E-Mail an matthias.soelter@kreis-unna.de
Wenn Sie einen Betrieb einrichten möchten:
Bei gewerblichem Abwasser, das vorbehandelt werden muss, sind zwei Schritte erforderlich.
- Genehmigung beim Kreis Unna
Zunächst stellen Sie beim Kreis Unna einen Antrag nach der Abwasserverordnung. In diesem Antrag geht es ausschließlich um die erforderliche Abwasservorbehandlung. - Entwässerungsantrag beim SAL
Anschließend stellen Sie beim SAL einen Entwässerungsantrag. Dieser Antrag enthält neben den allgemeinen Punkten, wie z. B. Kanalanschluss, Überflutungsnachweis oder Leitungsbemessung, auch die Regelungen zur Abwasservorbehandlung – genau so, wie sie zuvor durch den Kreis Unna genehmigt wurden.
Für Ihren Antrag beim SAL verwenden Sie unser Standardformular: Entwässerungsantrag. Bei fetthaltigem Abwasser und Fragen zu Fettabscheidern sprechen Sie bitte direkt den SAL an.
Gut zu wissen: Wir können Ihren Antrag erst bearbeiten, wenn die Genehmigung des Kreises Unna vorliegt.
Lassen Sie sich beraten!
Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und kompetente Hilfestellungen, abgestimmt auf Ihre betrieblichen Situation.
Persönlich für Sie da
