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Kleinkläranlagen in Lünen
Termine und Gebühren zur Abfuhr von Fäkalschlamm
Die meisten Grundstücke im Stadtgebiet Lünen sind direkt an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In einigen wenigen Fällen – insbesondere in den Randlagen Lünens – ist ein direkter Anschluss jedoch nicht immer möglich. Die betroffenen Grundstücke nutzen stattdessen sogenannte Kleinkläranlagen zur Aufnahme des Schmutzwassers.
Diese Anlagen reinigen das anfallende Schmutzwasser, bevor es entweder kontrolliert in ein nahegelegenes Gewässer eingeleitet oder auf dem eigenen Grundstück versickert wird. Die Verantwortung für die Genehmigung und regelmäßige Überwachung dieser Kleinkläranlagen obliegt dem Kreis Unna als zuständiger Wasserbehörde.
Der SAL übernimmt im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung die regelmäßige Abfuhr des in den Anlagen entstehenden Klärschlamms. Grundlage hierfür ist die Satzung des Stadtbetriebs Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) über die Entsorgung des Fäkalschlamms von Grundstücksentwässerungsanlagen in Lünen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Für die Abfuhr des Klärschlamms wird eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich unter anderem nach der abgefahrenen Menge und wird jährlich neu kalkuliert und in der Satzung veröffentlicht.
In Lünen gilt derzeit ein Gebührensatz von 32,46 €/m³. Außerdem sehen Sie hier die Entwicklung der letzten zwei Jahre.

Die Abfuhr des Klärschlamms erfolgt an festgelegten Terminen. Je nach Bedarf werden die Kleinkläranlagen an diesen Tagen geleert. Die geplanten Abfuhrtermine für das aktuelle Jahr sehen Sie in dieser Aufstellung. Sie dienen zur besseren Orientierung und Planung.
Die Abfuhr des Klärschlamms erfolgt durch das vom SAL beauftragte Unternehmen.
Abfuhrtermine 2026
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