Dichtheitsprüfung bei neuen Abwasseran­schlussleitungen

Wir führen Sie durch die gesetzlichen Vorschriften

Wenn Sie ein neues Haus bauen, müssen vor der Inbetriebnahme alle erdverlegten Abwasserleitungen und Schächte auf ihre Dichtheit geprüft werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Dichtheitsprüfung ist wichtig, denn schon beim Bau oder beim Verlegen der Rohre können unbemerkt Schäden entstehen, durch die später Schmutzwasser in den Boden gelangen könnte. Die Dichtheitsprüfung soll solche Undichtigkeiten aufzeigen.

Sie müssen uns eine Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung vorlegen, damit wir Ihnen die Abnahmebescheinigung ausstellen können. Die benötigen Sie wiederum für die Endbauabnahme Ihres Gebäudes durch die Abteilung „Bauordnung“ der Stadt Lünen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, was Sie beachten müssen und welche weiteren Unterlagen wir vom SAL von Ihnen brauchen.

Wer überprüft die Dichtigkeit?

Die Prüfung der erdverlegten, schmutzwasserführenden Leitungen und Schächte darf nur von anerkannten Sachkundigen erfolgen. Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen finden Sie über diesen Link auf der Sachkundeliste des Landes NRW. Die Anerkennung durch den SAL erfolgt ausschließlich bei Prüfung durch einen Sachkundigen.

Die Dichtheitsprüfung muss schriftlich festgehalten werden. Nur so ist sie gültig. Der Gesetzgeber verlangt dafür die Verwendung einer offiziellen Bescheinigung. Eine Vorlage halten wir zum Download für Sie bereit.

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Wie wird bei neuen Abwasserleitungen geprüft?

Die Prüfung bei neuen Leitungen erfolgt mit einer Wasser- oder Luftdruckprüfung nach DIN EN 1610. Dabei wird gemessen, ob die Leitungen über einen bestimmten Zeitraum keinen oder nur sehr wenig Druck verlieren – ein wichtiger Schritt für eine sichere und dichte Grundstücksentwässerung.

Welche Unterlagen reichen Sie ein?

Gemäß der Entwässerungssatzung des SAL müssen zusätzlich zur Bescheinigung der Dichtigkeitsprüfung auch ein Bestandsplan/Lageplan der Entwässerungsleitungen sowie eine Fotodokumentation der Prüfung in der Örtlichkeit vorgelegt werden. Uns sollten Ihre Unterlagen nach der Entwässerungsgenehmigung und vor Endbauabnahme vorliegen. Ihre Unterlagen können Sie formlos per E-Mail, postalisch oder persönlich einreichen.

Ein Mangel wurde festgestellt?

Wird bei der Prüfung ein Mangel festgestellt, sollten Sie unbedingt Ihre Gewährleistungsansprüche beim Bauunternehmen oder Dienstleister geltend machen. Das ist Ihr gutes Recht und kann teure spätere Reparaturen verhindern.

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