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Warum erhebt der SAL eine Entwässerungsgebühr?
Alles Wissenswerte rund um die Entwässerungsgebühren in Lünen
Wasser steht uns wie selbstverständlich täglich unbegrenzt zur Verfügung. Es ist ein nicht wegzudenkender Teil unseres Alltages. Jegliche Form von Grundstücksnutzung bedeutet in den allermeisten Fällen auch das Ableiten und Entsorgen von verbrauchtem Wasser. Dabei unterscheiden wir zwischen Schmutzwasser (z. B. aus Bad oder Küche) und Regenwasser von Dächern oder befestigten Flächen auf den Grundstücken. Der SAL ist zur Ableitung und Entsorgung von Abwasser gesetzlich verpflichtet.
In Lünen werden größtenteils beide Abwasserarten gemeinsam über das Kanalnetz des SAL zur Kläranlage geleitet. In der Kläranlage übernimmt dann der Lippeverband die Reinigung und Aufarbeitung des Abwassers. Danach wird das gereinigte Wasser der Lippe zugeführt.
Die Reinigung des Abwassers in der Kläranlage, als auch der Neubau oder die Instandsetzung unserer Anlagen erzeugen Kosten – aus diesen und weiteren Gründen erhebt der SAL Entwässerungsgebühren.
Grundlage für die Entwässerungsgebühr ist das Kommunalabgabengesetz NRW. Die Details regelt die Entwässerungsgebührensatzung.



Die Abwassergebühren der letzten drei Jahre
Die Entwässerungsgebühren werden jährlich neu berechnet, angepasst an die tatsächlichen Kosten und aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Niederschlagswasser:
1,51 €/m²
Niederschlagswasser:
1,27 €/m²
Niederschlagswasser:
1,30 €/m²
Die Gebühren stiegen durch:
- höhere Kosten für die zentrale Abwasserreinigung
- zurückgehende Schmutzwassermengen
- allgemeine Kostensteigerungen für Betriebsstoffe sowie bezogene Dienstleistungen
Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten!
Ich habe mein Haus verkauft. Was muss ich tun?
Mit dem Verkauf Ihres Hauses erstellen wir zum Übergabedatum Ihre Endabrechnung und benötigen dazu einige Angaben aus dem Kaufvertrag:
- Anschrift der Immobilie
- Name und Adresse der verkaufenden und kaufenden Personen
- Datum des Eigentumsübergangs.
Sie senden uns die Angaben formlos per Post (SAL, Gebührenabteilung, Borker Str. 56–58, 44534 Lünen) oder bevorzugt per E-Mail an gebuehr@sal-abwasser.de.
Sie können auch persönlich mit dem Kaufvertrag vorbeikommen und wir entnehmen diesem die benötigten Daten.
Wichtig: Die Grundbuchumschreibung muss für die Abrechnung noch nicht erfolgt sein. Eine Meldung beim örtlichen Wasserversorger allein reicht nicht aus, damit wir Kenntnis vom Verkauf erhalten.
Mein Name oder meine Anschrift hat sich geändert. Was muss ich tun?
Sie teilen uns einfach formlos Ihren neuen Namen und die aktuelle oder neue Anschrift mit. Zur Sicherheit geben Sie bitte an, für welches Grundstück die Änderung gilt.
Das können Sie telefonisch, postalisch (SAL, Gebührenabteilung, Borker Str. 56–58, 44534 Lünen), bequem per E-Mail an gebuehr@sal-abwasser.de oder persönlich bei uns machen.
Wie kann ich Gebühren sparen?
Grundsätzlich zahlen Sie nur für das Abwasser, das Sie tatsächlich in die Kanalisation einleiten.
Beim Schmutzwasser:
Weisen Sie uns Wassermengen nach, die Sie nicht eingeleitet haben (z. B. Gartenbewässerung), dann entfällt für diese Mengen die Schmutzwassergebühr. Weitere Informationen erhalten Sie hier!
Wichtig: Wasser, das Sie für die Befüllung eines Pools oder Schwimmbeckens nutzen, ist Schmutzwasser. Es wird durch den Gebrauch als solchen in seinen Eigenschaften verändert, und muss in die Kanalisation eingeleitet werden.
Beim Niederschlagswasser:
Die Gebühr wird für die Ableitung von Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (z. B. Dächer, gepflasterte Wege, Einfahrten etc.) auf Ihrem Grundstück erhoben, welches in die Kanalisation gelangt. Einige Maßnahmen können zu einer Gebührenermäßigung (bis zu 80 %) führen:
- Flächenentsiegelung, z. B. durch Umwandlung von Asphalt oder Beton in wasserdurchlässige Beläge (Rasengittersteine, Kies),
- Regenwasserversickerung auf dem Grundstück durch Ableitung in Mulden, Rigolen oder Versickerungsschächte
- Wasserspeicher (Zisternen, Regenwassernutzungsanlagen) zur Gartenbewässerung oder Haushaltsnutzung
Wird nachweislich kein Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet, kann eine Befreiung beantragt werden. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
Wichtig: Jede Änderung an der Entwässerung muss vorher mit uns abgestimmt werden.
Wie setzt sich die Gebühr zusammen?
Die Entwässerungsgebühr besteht aus zwei Teilen: aus der Gebühr für Schmutzwasser und der für Niederschlagswasser. Beide Abwasserarten verursachen unterschiedliche Kosten, daher wird getrennt und möglichst verursachergerecht abgerechnet.
Beim Schmutzwasser zahlen Sie für die Menge Trinkwasser, die Sie vom Wasserversorger beziehen. Wassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation gelangen (z. B. Gartenbewässerung), können abgezogen werden. Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen gern hier weiter.
Beim Niederschlagwasser ist eine direkte Messung nicht möglich. Deshalb wird die an die öffentliche Kanalisation angeschlossene versiegelte Fläche (z. B. Dach, Hof, Einfahrt) als Grundlage genutzt. Je größer diese Fläche, desto mehr Regenwasser kann abfließen (Wahrscheinlichkeitsmaßstab).
Diese Fläche geben Sie im Rahmen einer Selbstauskunft an – häufig schon beim Hausbau. Falls Sie mit der berechneten Fläche nicht einverstanden sind, sprechen Sie uns an. Wir prüfen gemeinsam, auf Wunsch auch direkt vor Ort.
Ich habe einen Entwässerungsbescheid erhalten. Wie erkläre ich mir den Inhalt?
Die Bescheide sind grundsätzlich gleich aufgebaut. Im Kopf sind die Grunddaten zum Abrechnungsobjekt bzw. Grundstück aufgeführt. Im Weiteren folgen die Auflistungen der Abrechnung und/oder der festgesetzten Vorausleistungen (Abschläge). Am Ende stehen wichtige Hinweise zur Veranlagung und zu den Zahlungsmodalitäten.
Zur Vereinfachung bitten wir Sie, uns zum Einzug der Gebühren ein SEPA-Lastschriftmandat einzureichen.
Im Bescheid werden zunächst Abschläge auf die Abwasserentsorgung festgesetzt. Im Frühjahr des darauffolgenden Jahres erfolgt anhand der tatsächlichen Mengen und Verbrauchsdaten eine Endabrechnung.
Die Grundlage dafür ist Ihr abgelesener und gemeldeter Frischwasserverbrauch sowie die tatsächlich in die öffentliche Kanalisation eingeleitete Niederschlagswassermenge der bebauten und/oder befestigten Flächen. Zusammen mit der Endabrechnung erhalten Sie auch neue Vorauszahlungen (Abschläge) für das laufende Jahr auf Grundlage der Abrechnung des Vorjahres.
Haben Sie Ihr Haus/Ihre Immobilie verkauft oder anderweitig veräußert (Erbfall, Eigentumsübertragung etc.), erstellen wir im Nachgang einen Abrechnungsbescheid für Sie. Sämtliche Verbrauchsangaben und Mengen werden zum Datum des Besitzüberganges schlussgerechnet.
Haben Sie eine Immobilie erworben, erhalten Sie mit den bei uns vorliegenden Angaben zum Grundstück einen Vorausleistungsbescheid, ähnlich den bekannten Abschlagsrechnungen von Strom-, Gas- oder Wasserversorgern. Mit Ablesen der Fischwasserverbrauchswerte am Ende des Kalenderjahres erhalten Sie dann im Frühjahr des nächsten Jahres eine Endabrechnung.
Warum erhalte ich keine Gebührenminderung bei Nutzung von Regentonnen?
Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, bei denen nicht sichergestellt ist, dass diese dauerhaft genutzt werden. Relevant sind dauerhaft mit Regenwasser gespeiste Zisternen oder Anlagen ab einem Fassungsvermögen von 2 m³. Indirekt helfen Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Wasser den Frischwasserkonsum verringert. Maßgeblich ist der Verbleib des Niederschlagswassers ohne Berücksichtigung der Regentonnen.
Persönlich für Sie da

