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Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe bei Schäden aus Juli 2021 – Antragsfrist bis 30. Juni 2026 verlängert!


Nach der schweren Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 stehen für den Wiederaufbau der betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Die Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe wurde in diesem Jahr über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. Juni 2026 verlängert.


Das bietet den betroffenen Immobilienbesitzern in Lünen weiterhin eine große Gelegenheit durch die Umweltkatastrophe entstandene Kosten zurückzufordern oder/und Förderung von Hochwasser- und Überflutungsschutzmaßnahmen, sowie Rückstauschutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Informationen und Hilfen bei der Antragstellung finden Sie hier. Die Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Hier gibt es ein Schritt für Schritt Erklärvideo zur Antragsstellung. Weitere nützliche Rechtgrundlagen, Hinweise und Checklisten finden sie hier. Eine Sachverständigenliste finden sie hier.

Der SAL rät allen betroffenen Hauseigentümern zu prüfen, ob die Ihnen entstandenen Kosten über das Förderprogramm geltend gemacht werden können. Auch sollte geprüft werden, ob präventive Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen und Rückstau förderfähig sind.

Bei Fragen dazu, sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Ihren persönlichen und kostenlosen Beratungstermin.