Berücksichtigung von Wassermengen für die Gartenbewässerung
Der Zwischenzähler ist vom Eigentümer bzw. Mieter im Fachhandel oder einem Baumarkt zu erwerben. Auch die Installation kann eigenverantwortlich erfolgen.
Sobald der Gartenwasserzähler angebracht ist, teilen Sie dem SAL das Einbaudatum, die Zählernummer, den Anfangsstand und natürlich das betroffene Objekt mit. Die Meldung sollte möglichst per E-Mail an gebuehr@sal-abwasser.de erfolgen. Übersenden Sie bitte auch ein Foto des Zwischenzählers.
Sobald die Gießperiode im Herbst beendet ist, können Sie dem SAL auf dem gleichen Weg den dann aktuellen Zählerstand mitteilen. Die Meldung muss jedoch spätestens bis zum 15.03. des nachfolgenden Jahres erfolgt sein (Ausschlussfrist).
Alternativ können Sie den Zählerstand jährlich auch online melden. Hierzu benötigen Sie Anmeldedaten, welche Ihnen nach der erstmaligen Anmeldung eines Zählers im jährlichen Gebührenbescheid bekannt gegeben werden. Zur Onlineerfassung gelangen Sie hier:
Nach Ablauf der Eichung des Wasserzählers (sechs Jahre) ist dieser auszutauschen und beim SAL neu anzumelden.
Hinweis
Das für Schwimmbecken jeglicher Art verwendete Wasser ist jedoch als Schmutzwasser einzustufen und bei der Entleerung in die Kanalisation abzulassen. Damit dieser Umstand berücksichtigt werden kann, teilen Sie dem SAL bei Verwendung eines Gartenwasserzählers auch das Fassungsvermögen des eventuell vorhandenen Pools mit. Die Füllwassermenge wird dann von dem über den Zwischenzähler gemessene Gartenwasser abgezogen.
Sachgebiet Finanzen, Organisation und Recht
Klaus Ahland
gebuehr@sal-abwasser.de02306 9104 – 450