Der SAL hat die Pflicht sich bei diesen Anlagen um die Abfuhr des bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlammes zu kümmern. Geregelt ist dies in der Satzung des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) über die Entsorgung des Fäkalschlammes von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Lünen in der jeweilig gültigen Fassung. Für die Abfuhr des Klärschlammes fällt eine Abfuhrgebühr an, welche sich nach der Menge des abgefahrenen Klärschlammes richtet. Der Gebührensatz wird jährlich auf gesetzlicher Grundlage neu kalkuliert und in der Satzung bekannt gemacht. Der Gebührensatz beträgt in Lünen:
2022
33,65 €/m³ abgefahrenen Schlamm
2023
34,55 €/m³ abgefahrenen Schlamm
2024
34,61 €/m³ abgefahrenen Schlamm
Abfuhrtermine 2024
Monat
erster Termin
zweiter Termin
Januar
03.01.2024
24.01.2024
Februar
14.02.2024
März
06.03.2024
27.03.2024
April
17.04.2024
Mai
08.05.2024
29.05.2024
Juni
19.06.2024
Juli
10.07.2024
31.07.2024
August
21.08.2024
September
11.09.2024
Oktober
02.10.2024
23.10.2024
November
13.11.2024
Dezember
04.12.2024
Bei Fragen zu Abfuhrterminen, dem Betrieb oder der Unterhaltung Ihrer Kleinkläranlage sind wir gerne für Sie da.
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch beim SAL.
Verwandte Themen
Berater Grundstücksentwässerung Berater Grundstücksentwässerung
Andreas Grothusmann
andreas.grothusmann@sal-abwasser.de02306 9104 – 243
Roland Gutsch
roland.gutsch@sal-abwasser.de02306 9104 – 242
Downloads