Gewerbliches und industrielles Abwasser kann gefährliche Abwasserinhaltsstoffe, wie z.B. Schwermetalle oder Halogenverbindungen enthalten, die nicht oder nur unzureichend in der Kläranlage abgebaut werden können und somit zu einer Belastung der Oberflächengewässer führen können. Aus diesem Grunde gelten für diese Einleiter die vom Gesetzgeber festgelegten Anforderungen der Abwasserverordnung (AbwV).
Zusätzlich hat der SAL zum Schutz seiner Kanalisationsanlagen und der Kläranlage in seiner Entwässerungssatzung Grenzwerte zur Einleitung in den Abwasserkanal festgesetzt. Überschreiten die Werte des Abwassers diese Grenzwerte, so ist die Einleitung des Abwassers ohne Vorbehandlung nicht erlaubt.
Genehmigungspflicht
Die Abwasserberater des SAL bieten Ihnen zu diesem Thema umfangreiche und kostenlose Beratung an. Bei uns erhalten Sie wertvolle Tipps und Anregungen sowie fachliche und bedarfsgerechte Hilfestellungen. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Realisierung Ihrer Vorhaben.
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Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch beim SAL.
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Matthias Krölls
matthias.kroells@sal-abwasser.de02306 9104 – 241