SAL – Die Abwasserberater

Zahlungsverkehr

Hier dreht sich alles ums Geld. Egal ob Sie wissen wollen welche Wege Ihnen für eine Zahlung offenstehen, Ihre Bankverbindung sich geändert hat oder Ihnen mal eine Zahlung „durchgerutscht“ ist.

Wann muss ich Zahlen?

Sie erhalten jährlich Ende Februar eines Jahres einen Gebührenbescheid. Dieser setzt die Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest und stellt fest, ob im vergangenen Jahr zu viel oder zu wenig Vorausleistungen gezahlt wurden. Über- oder Unterzahlungen des Vorjahres werden in der Regel mit der ersten Vorauszahlung des laufenden Jahres verrechnet. Die Zahlungen sind zu folgenden Terminen fällig:

1. Quartal
30.03.
2. Quartal
30.06.
3. Quartal
30.09.
4. Quartal
30.12.
Wie kann ich zahlen?
Sie können am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Hierzu benötigen wir von Ihnen die schriftliche Einwilligung, dass wir per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen dürfen. Die Genehmigung können Sie jederzeit widerrufen. Sie können die Zahlungen auch per Überweisung oder Dauerauftrag erledigen. Bitte achten Sie darauf, immer die Bescheidnummer im Betreff anzugeben. Anders als bei den Abgaben der Stadt Lünen ändert sich Ihre Bescheidnummer jedes Jahr. Vergessen Sie also nicht, Ihren Dauerauftrag anzupassen.
Ich habe eine Mahnung oder Vollstreckungsankündigung erhalten – Was bedeutet das?
Zahlen Sie nicht pünktlich, erhalten Sie eine Mahnung. Diese beinhaltet Mahngebühren und Säumniszuschläge. Die Höhe dieser Gebühren und Zuschläge richtet sich nach einem Gesetz (Abgabenordnung). Sie haben eine Mahnung zu Unrecht erhalten? Aufgrund der Masse an Vorgängen sind wir auf vollautomatisierte Verfahren zur Verbuchung von Zahlungseingängen angewiesen. Fehler sind hierbei trotz aller Technik und Sorgfalt nie ganz auszuschließen. Bitte rufen Sie uns an. In einem Gespräch werden wir die Sache schnell aufklären können. Reagieren Sie auf unsere Mahnung nicht, leiten wir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Hierzu bedienen wir uns im Wege der Amtshilfe der Stadtkasse der Stadt Lünen. Wird ein Verfahren eröffnet, erhalten Sie Post von der Stadtkasse. Spätestens jetzt wird es Zeit zu handeln! Nehmen Sie Kontakt zur Stadtkasse auf und versuchen Sie eine Lösung für das Problem zu finden. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können z.B. Kontopfändungen umfassen oder im schlimmsten Fall zum Verlust Ihrer Immobilie per Zwangsvollstreckung führen!
Meine Bankverbindung hat sich geändert
Teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung unter Angabe Ihrer aktuellen Bescheidnummer mit. Ab wann soll die Änderung gelten? Für welche Grundstücke soll diese gelten? Sie können für die Mitteilung der Änderung auch unser Formular Lastschriftmandat nutzen. Es genügt Ihre Änderung per E-Mail an gebuehr@sal-abwasser.de mitzuteilen.