SAL – Die Abwasserberater

Allgemeine Informationen zur Entwässerungsgebühr

Ihr Grundstück ist erst dann richtig nutzbar, wenn gebrauchtes Wasser (Abwasser) abgeleitet werden kann. Hierbei unterscheiden wir zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser. In Lünen werden größtenteils beide Arten von Abwasser über das Kanalsystem des SAL zur Kläranlage geleitet. Dort übernehmen der Lippeverband und die Emschergenossenschaft die Reinigung des Abwassers. Die Reinigung des Abwassers in der Kläranlage, als auch der Neubau oder die Instandsetzung unserer Anlagen erzeugt Kosten – aus diesen und weiteren Gründen erhebt der SAL Entwässerungsgebühren.

Allgemeine Grundlage für die Erhebung ist das Kommunalabgabengesetz NRW. Die konkret für Lünen gültigen Regelungen sind in der Entwässerungsgebührensatzung des SAL festgelegt.

Die Höhe der Gebührensätze wird unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen jährlich neu kalkuliert und festgesetzt.

Die Abwassergebühren der letzten drei Jahre

2022
Schmutzwasser: 2,39 €/m³
Niederschlagswasser: 1,38 €/m²
2023
Schmutzwasser: 2,64 €/m³
Niederschlagswasser: 1,51 €/m²
2024
Schmutzwasser: 2,99 €/m³
Niederschlagswasser: 1,27 €/m²
Wonach bemisst sich die Gebühr?
Da die beiden Abwasserarten verschiedenen Aufwand verursachen, entstehen unterschiedliche Kosten. Diese sollen möglichst verursachergerecht abgerechnet werden. Daher gibt es eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr. Grundsätzlich bezahlen Sie für die Menge Abwasser, die Sie in die Kanalisation einleiten.

Beim Schmutzwasser ist es einfach: Sie zahlen für die Menge Wasser, die Sie vom Wasserversorger beziehen. Abgezogen werden noch die Mengen, die nachweislich nicht abgeleitet wurden (z.B. Gartenbewässerung). Haben Sie Fragen zum Nachweis von Abzugsmengen? Sprechen Sie uns gerne an.

Beim Niederschlagswasser ist es unmöglich die exakte Menge zu messen, die von jedem Grundstück abgeleitet wurde. Daher dient hier die bebaute / befestigte und an das Abwassersystem angeschlossene Fläche als Maßstab der Gebührenerhebung. Denn je mehr Flächen angeschlossen wurde, desto mehr Wasser kann abgeleitet werden (Wahrscheinlichkeitsmaßstab).

Die Flächen werden im Wege der Selbstauskunft von Ihnen mitgeteilt. Eventuell ist dies schon beim Bau Ihres Hauses geschehen. Sind Sie mit der in Rechnung gestellten Fläche nicht einverstanden? Sprechen Sie uns an, wir klären es gemeinsam mit Ihnen auf. Im Zweifel überprüfen wir mit Ihnen vor Ort die angeschlossene Fläche.
Wie kann ich Gebühren sparen?
Grundsätzlich müssen Sie nur für das Abwasser bezahlen, das Sie auch einleiten. Beim Schmutzwasser gilt: Weisen Sie uns Wassermengen nach, die Sie nicht eingeleitet haben (z.B. Gartenbewässerung), dann entfällt für diese Mengen die Schmutzwassergebühr.

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten / befestigten und angeschlossenen Fläche. Leiten Sie das Wasser von Flächen nicht in die Kanalisation ein, weil sie z.B. das Wasser in den Garten leiten, fallen für diese Flächen keine Niederschlagswassergebühren an. Auch für Flächen, die mit versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteinen befestigt wurden, gibt es eine Gebührenreduzierung auf 20 % der vollen Gebühr. Jede Abkopplung vom Kanalisationsnetz bedarf vorab der Zustimmung des SAL. Nehmen Sie daher vor Umsetzung einer Veränderung unbedingt Kontakt zu unseren Beratern auf.

Nicht immer ist eine Versickerung möglich. Dennoch können Sie Gebühren sparen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Ermäßigung auf 20 % der vollen Gebühr für die Rückhaltung von Niederschlagswasser vor Einleitung in das Kanalnetz möglich. Zum Beispiel durch Rasengittersteine, Betonpflaster mit Sickerfugen oder Betondränpflaster, aber auch durch eine dauerhaft begrünte Dachfläche kann die Niederschlagswassergebühr reduziert werden. Sprechen Sie uns an!
Wie kann ich die Gebührensätze in der Praxis einordnen?
Bei einem Wasserverbrauch von 12 l/min und einer Duschzeit von 10 Minuten kostet Sie die Schmutzwasserentsorgung pro Duschvorgang 0,30 €. Hat Ihr Haus einen Grundriss von 10 Metern x 10 Metern, kostest die Entsorgung des Niederschlagswassers von Ihrer Dachfläche täglich 0,36 €.

Umrechnung der Kosten für Schmutzwasser von m³ in Liter:

1 m³ Abwasser = 2,56 €
1 l Abwasser = 0,003 €

Im Vergleich Kosten für andere Produkte des täglichen Bedarfs:

1 l Milch ≈ 0,90 €
1 l Benzin ≈ 1,40 €
1 l Frischwasser ≈ 0,002 – 0,004 Cent
1 l Wasser im Supermarkt ≈ 20 – 50 Cent
Ich habe mein Haus verkauft – was muss ich tun?
Um eine Endabrechnung zu erstellen, benötigen wir Auszüge aus dem Kaufvertrag, aus denen wir folgende Informationen entnehmen können:
  • Anschrift des verkauften Objektes
  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Name und Anschrift des Käufers
  • Zeitpunkt des Besitzübergangs
Sie können die Unterlagen per Post an: SAL, Borker Str. 56 / 58, 44534 Lünen senden oder elektronisch per E-Mail an gebuehr@sal-abwasser.de schicken. Gerne können Sie auch mit Ihrem Kaufvertrag zu uns kommen. Wir fertigen die notwendigen Kopien an. Wichtig: Die Umschreibung im Grundbuch muss für die Änderung der Entwässerungsgebühren noch nicht erfolgt sein.
Mein Name / Meine Anschrift hat sich geändert
Teilen Sie uns einfach formlos Ihre neuen Kontaktdaten mit. Zur Sicherheit sollten Sie angeben, für welches Grundstück die Änderung gilt. Rufen Sie an, schreiben Sie uns (gerne auch per E-Mail an gebuehr@sal-abwasser.de) oder kommen Sie persönlich vorbei.