SAL – Die Abwasserberater

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Wichtige Änderung im Zahlungsverkehr




Eine neue EU-Verordnung verpflichtet ab dem 9. Oktober 2025 alle Banken im SEPA-Zahlungsverkehrsraum, die IBAN (Bankkontonummer) des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Empfängernamen abzugleichen und auf Übereinstimmung zu prüfen.
Sinn und Zweck der sogenannten Verification of Payee (VoP) ist es, den Zahlungsverkehr in Europa sicherer und zuverlässiger zu machen. Hierdurch sollen sogenannte „Fake-Rechnungen“ oder „Phishing-Zahlungen“ verhindert und Fehlüberweisungen durch Tippfehler beim Namen oder bei der IBAN vermieden werden.
Damit künftige Überweisungen der Kunden beim SAL ankommen und zugeordnet werden können, bitte wir bei allen Überweisungen ausschließlich folgende Angaben zu machen:



Empfänger: Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR



Konto: IBAN der Sparkasse an der Lippe gemäß der übersandten Zahlungsaufforderung



Verwendungszweck: Bescheidnummer oder Kassenzeichen gemäß der übersandten Zahlungsaufforderung



Damit die korrekte Zuordnung einer Zahlung möglich ist, ist die Angabe des Kassenzeichens oder der Bescheidnummer im Verwendungszweck unerlässlich. Bitte achten Sie darauf, dass sich die Bescheidnummer jährlich ändert.



Unnötig lange Bearbeitungszeiten oder ein Mahnverfahren können dadurch vermieden werden.
Wir wissen, dass Änderungen im Zahlungsverkehr mit Aufwand verbunden sind und danken für Ihre Mithilfe.



Wenn Sie sich zusätzlichen Aufwand ersparen möchten, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. So ist Ihre Zahlung stets pünktlich und korrekt verbucht – vielen Dank für Ihr Vertrauen. Das Formular finden Sie hier auf der Seitenende.



Lastschrift-ausfüllbar.pdf