Der SAL hat die Pflicht sich bei diesen Anlagen um die Abfuhr des bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlammes zu kümmern. Geregelt ist dies in der Satzung des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) über die Entsorgung des Fäkalschlammes von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Lünen in der jeweilig gültigen Fassung. Für die Abfuhr des Klärschlammes fällt eine Abfuhrgebühr an, welche sich nach der Menge des abgefahrenen Klärschlammes richtet. Der Gebührensatz wird jährlich auf gesetzlicher Grundlage neu kalkuliert und in der Satzung bekannt gemacht. Der Gebührensatz beträgt in Lünen:
2023
34,55 €/m³ abgefahrenen Schlamm
2024
34,61 €/m³ abgefahrenen Schlamm
2025
32,52 €/m³ abgefahrenen Schlamm
Abfuhrtermine 2025
Monat
erster Termin
zweiter Termin
Januar
08.01.2025
29.01.2025
Februar
19.02.2025
März
12.03.2025
April
02.04.2025
23.04.2025
Mai
14.05.2025
Juni
04.06.2025
25.06.2025
Juli
16.07.2025
August
06.08.2025
27.08.2025
September
17.09.2025
Oktober
08.10.2025
29.10.2025
November
19.11.2025
Dezember
10.12.2025
Bei Fragen zu Abfuhrterminen, dem Betrieb oder der Unterhaltung Ihrer Kleinkläranlage sind wir gerne für Sie da.
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch beim SAL.
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