Allgemeine Grundlage für die Erhebung ist das Kommunalabgabengesetz NRW. Die konkret für Lünen gültigen Regelungen sind in der Entwässerungsgebührensatzung des SAL festgelegt.
Die Höhe der Gebührensätze wird unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen jährlich neu kalkuliert und festgesetzt.
Die Abwassergebühren der letzten drei Jahre
2022
Schmutzwasser: 2,39 €/m³
Niederschlagswasser: 1,38 €/m²
Niederschlagswasser: 1,38 €/m²
2023
Schmutzwasser: 2,64 €/m³
Niederschlagswasser: 1,51 €/m²
Niederschlagswasser: 1,51 €/m²
2024
Schmutzwasser: 2,99 €/m³
Niederschlagswasser: 1,27 €/m²
Niederschlagswasser: 1,27 €/m²
Beim Schmutzwasser ist es einfach: Sie zahlen für die Menge Wasser, die Sie vom Wasserversorger beziehen. Abgezogen werden noch die Mengen, die nachweislich nicht abgeleitet wurden (z.B. Gartenbewässerung). Haben Sie Fragen zum Nachweis von Abzugsmengen? Sprechen Sie uns gerne an.
Beim Niederschlagswasser ist es unmöglich die exakte Menge zu messen, die von jedem Grundstück abgeleitet wurde. Daher dient hier die bebaute / befestigte und an das Abwassersystem angeschlossene Fläche als Maßstab der Gebührenerhebung. Denn je mehr Flächen angeschlossen wurde, desto mehr Wasser kann abgeleitet werden (Wahrscheinlichkeitsmaßstab).
Die Flächen werden im Wege der Selbstauskunft von Ihnen mitgeteilt. Eventuell ist dies schon beim Bau Ihres Hauses geschehen. Sind Sie mit der in Rechnung gestellten Fläche nicht einverstanden? Sprechen Sie uns an, wir klären es gemeinsam mit Ihnen auf. Im Zweifel überprüfen wir mit Ihnen vor Ort die angeschlossene Fläche.
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten / befestigten und angeschlossenen Fläche. Leiten Sie das Wasser von Flächen nicht in die Kanalisation ein, weil sie z.B. das Wasser in den Garten leiten, fallen für diese Flächen keine Niederschlagswassergebühren an. Auch für Flächen, die mit versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteinen befestigt wurden, gibt es eine Gebührenreduzierung auf 20 % der vollen Gebühr. Jede Abkopplung vom Kanalisationsnetz bedarf vorab der Zustimmung des SAL. Nehmen Sie daher vor Umsetzung einer Veränderung unbedingt Kontakt zu unseren Beratern auf.
Nicht immer ist eine Versickerung möglich. Dennoch können Sie Gebühren sparen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Ermäßigung auf 20 % der vollen Gebühr für die Rückhaltung von Niederschlagswasser vor Einleitung in das Kanalnetz möglich. Zum Beispiel durch Rasengittersteine, Betonpflaster mit Sickerfugen oder Betondränpflaster, aber auch durch eine dauerhaft begrünte Dachfläche kann die Niederschlagswassergebühr reduziert werden. Sprechen Sie uns an!
Umrechnung der Kosten für Schmutzwasser von m³ in Liter:
1 m³ Abwasser = 2,56 €
1 l Abwasser = 0,003 €
Im Vergleich Kosten für andere Produkte des täglichen Bedarfs:
1 l Milch ≈ 0,90 €
1 l Benzin ≈ 1,40 €
1 l Frischwasser ≈ 0,002 – 0,004 Cent
1 l Wasser im Supermarkt ≈ 20 – 50 Cent
- Anschrift des verkauften Objektes
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Name und Anschrift des Käufers
- Zeitpunkt des Besitzübergangs
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Sachgebiet Finanzen, Organisation und Recht
Klaus Ahland
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