SAL – Die Abwasserberater

Dichtheitsprüfung für Neuanlagen

Bei der Neuerrichtung eines Hauses ist es wichtig und vorgeschrieben die erdverlegten, schmutzwasserführenden Leitungen nach hinsichtlich ihrer Schadfreiheit und Dichtheit zu überprüfen. Leider stellt man immer wieder fest, dass auch bei diesen Anlagen bereits Schäden oder Mängel vorhanden sind, welche bei der Bauausführung oder der Verlegung entstanden sind. Umso wichtiger ist, dass Sie in diesem Falle Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dienstleister nicht verstreichen lassen.
Im Gegensatz zur TV-Kamerauntersuchung bei bestehenden Anlagen wird die Prüfung bei neuen Anlagen mittels Wasser- oder Luftdruckprüfung nach DIN EN 1610 durchgeführt. Dabei dürfen die neu erstellten Leitungen und Schächte in einem vorgegebenen Zeitraum einen bestimmten Wasser- oder Luftdruckverlust nicht überschreiten.
Prüfen dürfen nur anerkannte Sachkundige. Eine Übersicht über die derzeit zugelassenen Sachkundigen finden Sie auf der Sachkundeliste des Landes NRW
Eine Dichtheitsprüfung ohne zugehörige Dokumentation ist wertlos. Daher hat der Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben, dass die Prüfung in einer Musterbescheinigung zu dokumentieren ist. Zudem sind gemäß Entwässerungssatzung des SAL ein Bestandsplan/ Lageplan der Entwässerungsleitungen, eine Fotodokumentation der Prüfung in der Örtlichkeit und die Prüfprotokolle der durchgeführten Prüfung/en vorzulegen.