Der SAL hat die Pflicht sich bei diesen Anlagen um die Abfuhr des bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlammes zu kümmern. Geregelt ist dies in der Satzung des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) über die Entsorgung des Fäkalschlammes von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Lünen in der jeweilig gültigen Fassung. Für die Abfuhr des Klärschlammes fällt eine Abfuhrgebühr an, welche sich nach der Menge des abgefahrenen Klärschlammes richtet. Der Gebührensatz wird jährlich auf gesetzlicher Grundlage neu kalkuliert und in der Satzung bekannt gemacht. Der Gebührensatz beträgt in Lünen:
2021
29,89 €/m³ abgefahrenen Schlamm
2022
33,65 €/m³ abgefahrenen Schlamm
2023
34,55 €/m³ abgefahrenen Schlamm
Abfuhrtermine 2023
Monat
erster Termin
zweiter Termin
Januar
04.01.2023
25.01.2023
Februar
15.02.2023
März
08.03.2023
29.03.2023
April
19.04.2023
Mai
10.05.2023
31.05.2023
Juni
21.06.2023
Juli
12.07.2023
August
02.08.2023
23.08.2023
September
13.09.2023
Oktober
04.10.2023
25.10.2023
November
15.11.2023
Dezember
06.12.2023
Bei Fragen zu Abfuhrterminen, dem Betrieb oder der Unterhaltung Ihrer Kleinkläranlage sind wir gerne für Sie da.
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch beim SAL.
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